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Original von nicolas-eric
wenn du den wagen erst angemeldet hattest, dann brauchtest du dazu ja eine gültige doppelkarte der versicherung. die musst du bei der ja beantragt haben. wenn du in dme schreiben auch eine voll-/teilkasko beantragt hast, dann ist die versicherung mit empfang der doppelkarte gültig. auch wenn die beitragsberechnung und beitragszahlung erst später stattfindet.
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Original von big-B
Du solltest mal ein wenig vorsichtiger mit deinen Rechtsauskünften sein.
1. Übernimmt die Versicherung mit Zusendung der D-Karte nur den allgemeinen Haftpflichtanteil
2. Für alles weitere gibts es bei den Versicherungen die AGB's und die Versicherungs-Vertrags-Bedingungen sowie die zum Vertrag gehörenden Leistungsbeschreibungen.
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big-B